Wasserwärmer (Elektroboiler) und Brauchwasser-Wärmespeicher
Seit dem 1.1.2012 gelten für den Neueinbau und den Ersatz von elektrischen Wasser-erwärmern das Kantonale Energiegesetz (KEnG) und die Kantonale Energieverordnung (KEnV). Damit werden zusätzliche Anforderungen zu den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) umgesetzt.
Merkblatt Amt für Umweltkoordination und Energie
Kommunaler Richtplan Energie
Der Gemeinderat Büren a.A. bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den kommunalen Richtplan Energie zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
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